Basiszinssatz Pfändungen
In der Zinsberechnung bei manchen Pfändungen oder Abtretungen wird der Basiszinssatz als Sockelprozentsatz zugrunde gelegt.
Früher wurde häufig auf den Diskontsatz verwiesen. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für Geldpolitik auf die EZB wurde der Diskontsatz ab 01.01.1999 vom Basiszinssatz abgelöst.
Der Basiszinssatz wurde zum 01.01.2002 für viele Anwendungsbereiche direkt ins BGB übernommen. Er wird im Halbjahres-Rhythmus jeweils zum 01.01. und 01.07. überprüft und ggf. angepasst.
Die aktuellen Zinssätze finden Sie unter http://www.deutsche-bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php.
