Elster II ab 2012
Ab 2012 sollen die Steuermerkmale der Mitarbeiter mit Elsterlohn II von der Finanzverwaltung an den Arbeitgeber übermittelt werden. Die physische Lohnsteuerkarte ist damit abgeschafft.
Voraussichtliches Startdatum ist der 01.01.2012, es wird vom Gesetzgeber festgelegt.
Die Prozesse in Elster II umfassen An- und Abmeldung eines Mitarbeiters und die Änderungsliste pro Betrieb und Monat.
Elster II wird nur für unbeschränkt Steuerpflichtige verwendet. Beschränkt Steuerpflichtige, kurzfristig und geringfügig Beschäftigte nehmen nicht am Verfahren teil.
Besonderheiten zum Jahreswechsel
- Mitarbeiter beantragen ihre Freibeträge für das nächste Jahr beim Finanzamt
- Alle Änderungen, die bis zum 30.11. beantragt wurden, stehen in der Änderungsliste Anfang Dezember
- Für alle Mitarbeiter, die keine Freibeträge beantragt haben, werden diese Ende Dezember in der ELStAM Datenbank für das kommende Jahr auf 0€ gesetzt. Die Daten stehen in der Änderungsliste, die Anfang Januar zur Verfügung gestellt wird.
