Aktuelles
ELENA-Verfahren wird eingestellt
Pressemitteilung von BMWi und BMAS vom
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben gemeinsam eine Pressemitteilung herausgegeben und angekündigt, dass das ELENA-Verfahren eingestellt wird und ein entsprechender Gesetzentwurf vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf den Weg gebracht wird.
Bis zum in Kraft treten neuer Regelungen gelten die §§95 ff Viertes Buch Sozialgesetzbuch in der jetzigen Fassung weiter. Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) und Registratur Fachverfahren sind nach Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden. Die Zentrale Speicherstelle wird daher weiterhin die Daten entsprechend der noch geltenden Rechtslage annehmen und wie bisher verarbeiten.
Das Verfahren ELENA wird erst dann eingestellt und die gespeicherten Daten werden erst dann gelöscht werden, wenn es hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt.
Wir empfehlen, dem SAP® Hinweis 1611591 zu folgen und keine ELENA-Meldungen mehr zu erstellen oder zu versenden.
2011 - Gesetzliche Änderungen in der Personalabrechnung
Gesetzliche Änderungen
Dienstwagenversteuerung
Nutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat, dann muss er das als geldwerten Vorteil versteuern. Entweder führt er ein Fahrtenbuch oder er versteuert pauschal 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs. Damit ist die Privatnutzung abgedeckt. Für die Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Arbeitsplatz ist jedoch eine zusätzliche Pauschale von 0,03% zu entrichten. Bei einer Nutzung an weniger als 15 Tagen monatlich ist die einzelne Fahrt nur mit 0,002% des Listenpreises pro Kilometer zu versteuern. In der Praxis war es bisher schwierig, dies durchzusetzen.
In einer Mitteilung vom April 2011 hat das BMF nun Klarheit geschaffen:
- Die 0,002% Regelung findet Anwendung. Für Fälle bis 2010 wird sie in allen offenen Fällen, ab 2011 im Lohnsteuerabzugsverfahren angewandt.
- Wir empfehlen für 2011 bei der 0,03% Regelung zu bleiben und die Arbeitnehmer darüber zu informieren. Sie machen die Differenz in ihrer Steuererklärung geltend. Ab 2012 stellen Sie auf die 0,002%-Regelung um, sofern Ihnen der Arbeitnehmer schriftlich, kalendermonatlich, fahrzeugbezogen und mit Datumsangabe erklärt, an welchen Tagen er den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte genutzt hat. Die Abrechnung muss aber für das ganze Jahr einheitlich erfolgen.
Lohnsteuer: Anhebung des Arbeitnehmer Pauschbetrages
Die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920€ auf 1000€ soll bereits ab 2011 wirksam werden.
Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen
Das Meldeverfahren umfasst Meldungen vom Arbeitgeber zum SV-Träger und Meldungen vom SV-Träger an den Arbeitgeber. Die Hin- und Rückmeldungen sind mit der Version 06 neu. Sie sind ab 01.07.2011 verpflichtend. Bei Krankenkassen erfolgt die Rückmeldung ausschließlich über den Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherung.
Neuer DEÜV Tätigkeitsschlüssel
Der neue DEÜV Tätigkeitsschlüssel ist ab dem 01.12.2011 verpflichtend. Alle DEÜV Meldungen ab dem 01.12.2011 müssen den neuen Schlüssel beinhalten, besonders die Jahresmeldung 2011. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.
Jahreswechsel 2011/2012
Elster II
Ab 2012 sollen die Steuermerkmale der Mitarbeiter mit Elsterlohn II von der Finanzverwaltung an den Arbeitgeber übermittelt werden. Die physische Lohnsteuerkarte ist damit abgeschafft.
Die Prozesse in Elster II umfassen An- und Abmeldung eines Mitarbeiters und die Änderungsliste pro Betrieb und Monat
Elster II wird nur für unbeschränkt Steuerpflichtige verwendet. Beschränkt Steuerpflichtige, kurzfristig und geringfügig Beschäftigte nehmen nicht am Verfahren teil.
Besonderheiten zum Jahreswechsel
- Mitarbeiter beantragen ihre Freibeträge für das nächste Jahr beim Finanzamt
- Alle Änderungen, die bis zum 30.11. beantragt wurden, stehen in der Änderungsliste Anfang Dezember
- Für alle Mitarbeiter, die keine Freibeträge beantragt haben, werden diese Ende Dezember in der ELStAM Datenbank für das kommende Jahr auf 0€ gesetzt. Die Daten stehen in der Änderungsliste, die Anfang Januar zur Verfügung gestellt wird.
Sozialausgleich
Bei Mehrfachbeschäftigungen legt die Krankenkasse den zuständigen Arbeitgeber für die Durchführung des Sozialausgleichs fest. Die Arbeitgeber teilen den Krankenkassen die Höhe des Entgelts mit. Daher entstehen neue Meldeprozesse. Das DEÜV Meldeverfahren wird erweitert. Damit ist es nun auch ein Eingangsverfahren.
Die Krankenkasse meldet dem Arbeitgeber, welche Berechnungsgrundlage für den Sozialausgleich anzuwenden ist:
- Kein Sozialausgleich
- Berechnungsmethode I (Sozialausgleich ist bei der Beitragsabführung abzuziehen)
- Berechnungsmethode II (negativer Sozialausgleich: AG-Anteil + AN-Anteil + 2% des Entgelts)
Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse monatlich die Höhe des Entgelts.
Wichtig: Der Sozialausgleich betrifft auch die Zahlstellen. Hierfür gibt es keine monatlichen Meldungen. Die Mitteilung erfolgt mit den Änderungsmeldungen.
Roadmap - Was Sie erledigen sollten
Bis 01.07.2011: Für SAP® Anwender: Mai-HRSP einspielen
Aufgrund der Frist für das Juni-HRSP, ist es erforderlich, das Mai-HRSP spätestens mit dem Juni-HRSP einzuspielen (also bis 01.07.2011). Nach dem 01.08.2011 werden Meldungen mit der alten Datensatzversion nicht mehr angenommen. Sie liefern Änderungen im DEÜV Datensatz. Die neue Datensatzversion 02 ist gültig ab 01.06.2011.
Änderungen in der neuen Datensatzversion:
- Mehrere Unfallversicherungsträger meldbar
- Neu: Unfallversicherungs-Grund
- Fiktive Gefahrenstellen entfallen (in der Meldung)
Bis 01.07.2011: Für SAP® Anwender: Juni-HRSP einspielen
Für das neue Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen muss das Juni-HRSP eingespielt werden. Achtung: Das Synchronisations-HRSP setzt einen außerplanmäßigen Netweaver-Stack voraus.
Bis 01.12.2011: DEÜV-Tätigkeitsschlüssel umsetzen
Im Laufe des Jahres sollten Sie den DEÜV-Tätigkeitsschlüssel umgesetzt haben.
