News im November 2012: Gesetzliche Änderungen
ELStAM- Einführung verschoben
Der Starttermin des ELStAM-Verfahrens wurde verschoben. Voraussichtlich wird die Einführung des Verfahrens erst im 2. Quartal 2012 stattfinden.
Derzeit stimmen Bund und Länder einen neuen Termin und die weitere Vorgehensweise für den Start ab. Es ist ein BMF-Schreiben in Arbeit, das die Gültigkeit der Lohnsteuerabzugsmerkmale - insbesondere die Übernahme der persönlichen Frei- und Hinzurechnungsbeträge - im Übergangszeitraum bis zum Abruf der ELStAM regelt.
Die Eintragungen auf der letztmalig ausgestellten Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten weiter bis zur Einführung des ELStAM-Verfahrens, sofern sich keine Änderung ergeben hat.
Siehe dazu auch Technische Änderungen: ELStAM.
ELENA-Verfahren wird eingestellt
Wie bereits mitgeteilt wurde, wird das ELENA-Verfahren eingestellt.
Der Bundesrat hat nun der Einstellung des ELENA-Verfahrens zugestimmt. Das Verfahren kann somit noch vor dem Jahresende eingestellt werden.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes entfällt die elektronische Meldepflicht für Arbeitgeber. Die ZSS wird nicht mehr berechtigt sein, Daten im ELENA-Verfahren anzunehmen. Die entsprechenden Annahmeprozesse, wie E-Mail-Server oder Kommunikationsserver im eXTra-Verfahren werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Alle bei der ZSS gespeicherten ELENA-Daten werden gelöscht, wenn der Termin zur Aufhebung bekannt ist.Zum Jahreswechsel wird ein SAP®-Hinweis ausgeliefert, der dafür sorgt, dass keine neue ELENA-Meldungen und -Meldungen mehr erstellt werden können.
Funktionalitäten zum Löschen der Daten, die im System zu den ELENA-Meldungen gespeichert wurden, werden voraussichtlich im ersten Quartal 2012 ausgeliefert.
Weitere Informationen der ZSS finden Sie hier:
www.das-elena-verfahren.de/einstellung-und-loeschung.
Sozialausgleich: Gesetzliche Änderungen
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde für 2012 auf 0,00€ festgelegt. Damit ist in 2012 kein Sozialausgleich durchzuführen. Der größte Teil der Meldeverfahren, die in diesem Zusammenhang geschaffen wurden, bleibt aber bestehen.
Technische Änderungen
November Support Package zwingend erforderlich
Um im Januar 2012 im richtigen Format senden zu können, ist das November Support Package zwingend notwendig, da sich die Datenstruktur des Beitragsnachweises für die Sozialversicherung geändert hat.
ELStAM
Die Eintragungen auf der letztmalig ausgestellten Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten weiter bis zur Einführung des ELStAM-Verfahrens, sofern sich keine Änderung ergeben hat.
Starten Sie den Report "Steuerdaten zum Jahreswechsel abgrenzen" daher, ohne das Kennzeichen "Freibeträge" auf dem Selektionsbild zu setzen!
Dieser Report wurde mit dem November Support Package zur Verfügung gestellt.
IT2™ wünscht Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.
